Allgemeine Geschäfts-/Teilnahmebedingungen
(Stand Januar 2024)
Allgemeines
1. Geltung der Geschäfts-/Teilnahmebedingungen
1.1 Geltungsbereich
Vorliegende Teilnahmebedingungen gelten für Sponsoring- und Referatsunternehmen, Aussteller und Mitaussteller, nachfolgend Teilnehmende oder Teilnehmer genannt, an Messen, Ausstellungen, Kongressen und Foren, generell für alle durch ICB Infosec Community Builder GmbH, nachfolgend ICB genannt, organisierte Veranstaltungen. Teilnehmende bezeichnen den jeweiligen Vertragspartner der ICB, je nach Format der konkreten Veranstaltung.
1.2 Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung, schriftlich oder elektronisch, erklärt der Teilnehmende, die Allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die darin vorbehaltenen weiteren rechtlichen, technischen und kaufmännischen Bedingungen zu kennen und zu akzeptieren.
1.3 Sachlicher Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen in angemieteten Hallen, Sälen und Konferenzräumen, sowie für die Präsentationen auf digitalen Plattformen der ICB.
Zusätzlich kommen für einzelne Veranstaltungen spezifische Teilnahmebedingungen zur Anwendung. Soweit diese von den vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen abweichen, geniessen sie Vorrang.
1.4 Zeitlicher Geltungsbereich
ICB behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an der Website, Regelwerken, Bedingungen, einschliesslich dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen, vorzunehmen.
Anwendbar sind jeweils die Allgemeinen Teilnahmebedingungen in deutscher Sprache, welche zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung in Kraft sind, es sei denn, eine Änderung dieser Bedingungen sei die Folge gesetzlicher oder behördlicher Anordnung.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden
Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden wird ausgeschlossen. Entsprechende Vorbehalte in deren Unterlagen sind unbeachtlich.
2. Anmeldung
2.1 Teilnehmende
Teilnehmende im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind Personen, Firmen und Organisationen, auf deren Namen bzw. Firma die verbindliche Anmeldung lautet.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich per eMail oder Brief. Sie ist für den anmeldenden Teilnehmenden verbindlich. Die Anmeldung ist auch ohne Unterschrift und/oder Firmenstempel durch absenden gültig. Allfällige, vom Teilnehmenden gewünschte Vorbehalte und Bedingungen (z.B. Konkurrenz-ausschluss) sind bei der Anmeldung nicht zulässig.
2.2 Zusätzliche Teilnehmende
Zusätzliche Teilnehmende sind Personen, Firmen oder Organisationen, welche am Auftritt eines Teilnehmenden in irgendeiner Form, zum Bsp. durch Anschriften, Objekte, Prospekte, physische oder digitale Präsenz oder sonst wie in Erscheinung treten. Sofern ein Teilnehmender beabsichtigt, an seinem Auftritt zusätzliche Teilnehmende zu zulassen, hat der Teilnehmende diese anzumelden. Die ICB entscheidet endgültig über deren Zulassung. Im Übrigen richten sich Rechte und Pflichten der zusätzlichen Teilnehmenden nach den Teilnahmebedingungen.
2.3 Verbindlichkeit der Anmeldung
Die Anmeldung ist bindend bis zum Versand der Bestätigung resp. im Falle hybrider oder digitaler Durchführung der Teilnahmebestätigung durch die Veranstaltungsleitung. Wird die Anmeldung vorher zurückgezogen, wird eine Rücktrittsgebühr erhoben. Der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstaltungsleitung wird rechtsverbindlich mit dem Versand der Bestätigung seitens der Veranstaltungsleitung. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Teilnehmers ab, so kommt der Vertrag nach Massgabe der Bestätigung zustande. Der Teilnehmer kann in diesem Fall innert 2 Wochen ab Empfang der Bestätigung schriftlich die Anmeldung zurückziehen. Wird die Anmeldung zurückgezogen, wird eine Rücktrittsgebühr erhoben.
Wünsche nach spezifischer Platzierung des Auftritts werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Nichtberücksichtigung von Sonderwünschen oder abweichende Zuweisung einer Platzierung geben jedoch kein Recht auf Rückzug der Anmeldung.
2.4 Zulassung
Über die Zulassung zur Teilnahme entscheidet die Veranstaltungsleitung allein und endgültig. Der Entscheid muss nicht begründet werden.
Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher oder unvollständiger Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Voraus-setzungen zur Zulassung später entfallen. Der Teilnehmende hat keinen Rückerstattungsanspruch für allfällig bereits erbrachte Zahlungen. Er hat überdies ICB für den ihr entstandenen Aufwand zu entschädigen.
Durch ICB vorgegebenen Formate und Fristen für die Einreichung der nötigen Daten, Unterlagen, Materialien usw. für den Auftritt der Teilnehmenden (Onsite und Digital) sind einzuhalten. Bei unrichtigem, unvollständigem oder zu spätem Einreichen entscheidet die Veranstaltungsleitung über die Art und Form der Verwendung.
2.5 Teilnehmerverzeichnis, Publikationen
Der Teilnehmer hat davon Kenntnis, dass die Veranstaltungsleitung in der Regel pro Veranstaltung Publikationen erstellt. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmende einverstanden, dass seine bei der Anmeldung gemachten Angaben in diesem Rahmen verwendet werden. Die Veranstaltungs-leitung hat das alleinige Recht zur Publikation ungeachtet des gewählten Mediums. Die Veran-staltungsleitung übernimmt keine Verantwortung, weder für Richtigkeit der Angaben des Teilnehmenden noch für allfällige Irrtümer oder Auslassungen in den Publikationen.
3. Rücktritt
Verzichtet ein Teilnehmer nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und ausserhalb der Frist von 2 Wochen i.S.v. Art. 2.3 auf seine Teilnahme, so trägt er die volle Teilnahmegebühr gemäss der Anmeldung und allfällige Nebenkosten.
Vorbehalten bleibt die Belastung von weiteren Kosten, die wegen der ausbleibenden Nutzung des für ihn vorgesehenen Leistungspakets entstehen.
Reduziert der Teilnehmer nach Versand der Teilnahmebestätigung durch die Veranstaltungsleitung den Umfang seiner Bestellung, trägt er weiterhin die volle Teilnahmegebühr gemäss der Anmeldung sowie die angefallenen Nebenkosten und allenfalls weitere Kosten, die wegen der ausbleibenden Nutzung des für ihn vorgesehenen Pakets entstehen.
Zusätzliche Teilnehmer bezahlen bei einem Rücktritt in jedem Fall die vollen Zuschläge sowie jegliche angefallenen Kosten.
4. Absage oder Abbruch der Veranstaltung
Nach dem Versand von Bestätigungen, durch die Veranstaltungsleitung, kann eine Veranstaltung gänzlich abgesagt oder abgebrochen werden, wenn Umstände vorliegen, aufgrund derer sich eine Durchführung der Veranstaltung wie vorgesehen für die Veranstaltungsleitung als unzumutbar erweist, und welche weder vom Teilnehmer noch von der Veranstaltungsleitung vorhergesehen werden konnten und die nicht von der Veranstaltungsleitung verschuldet sind. Solche Umstände liegen insbesondere in politischen und wirtschaftlichen Ereignissen, behördlichen Anordnungen, Entzug von Bewilligungen, sowie bei höherer Gewalt.
In diesen Fällen besteht keine Haftung der Veranstaltungsleitung. Bei der Veranstaltungsleitung angefallene Kosten und Aufwendungen werden dem Teilnehmenden belastet.
5. Verschiebung der Veranstaltung, Änderung des Formats
Nach dem Versand von Bestätigungen, durch die Veranstaltungsleitung, kann eine Veranstaltung überdies verschoben oder in modifizierter Weise durchgeführt werden, wenn Umstände vorliegen, aufgrund derer sich eine Durchführung der Veranstaltung wie vorgesehen für die Veranstaltungs-leitung als unzumutbar erweist, und welche weder vom Teilnehmer noch von der Veranstaltungs-leitung vorhergesehen werden konnten und die nicht von der Veranstaltungsleitung verschuldet sind. Solche Umstände liegen insbesondere in politischen und wirtschaftlichen Ereignissen, behördlichen Anordnungen, im Entzug von Bewilligungen, sowie bei Fällen höherer Gewalt.
In diesen Fällen besteht keine Haftung der Veranstaltungsleitung. Bei der Veranstaltungsleitung angefallene Kosten und Aufwendungen werden dem Teilnehmenden belastet.
6. Beachtung von Weisungen
ICB ist befugt, Weisungen in allgemeinen betrieblichen Belangen zu erlassen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Verhaltensweisen aufgrund behördlicher Anordnung im Umgang mit der COVID-19 Pandemie und Ähnlichem. Der Teilnehmende ist verpflichtet, solche Weisungen zu befolgen.
7. Eigentumsrechte
Die Teilnehmenden anerkennen ausdrücklich das geistige Eigentum von ICB insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von ICB geschaffenen Leistungen. Die Eigentumsrechte an den von ICB entwickelten Lösungen verbleiben ausschliesslich bei ICB.
8. Schutz von Rechten Dritter
Die Teilnehmenden sind verpflichtet Immaterialgüterrechte Dritter zu respektieren und sich nach Treu und Glauben zu verhalten. Waren und Dienstleistungen dürfen nicht in einer Weise ausgestellt, angeboten, veröffentlicht oder beworben werden, welche die Rechte von Dritten verletzen.
9. Datenschutzhinweis
Die vom Teilnehmenden angegebenen Daten werden erfasst und in der Datenbank der ICB gespeichert. Sie werden zur Erfüllung der Geschäftszwecke der ICB, insbesondere des Vertrages und zu Informations- und Werbezwecken genutzt. Eine weitergehende Nutzung der Daten, insbesondere eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an die für die ICB tätigen externen Dienstleister. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der ICB, abrufbar im Internet unter www.infosec-cb.ch.
10. Mitteilungen, elektronischer Datenverkehr
Mitteilungen an den Teilnehmenden erfolgen entweder in Papierform oder mittels elektronischer Übertragung an die vom Teilnehmenden angegebenen Adressen.
Elektronisch übermittelte Mitteilungen beider Parteien, deren Empfang durch den Adressaten ausdrücklich oder in automatisierter Weise bestätigt wird, oder die im Gesamtzusammenhang eines Mail-Austausches stehen, gelten als der Schriftform gleichwertige Korrespondenz hinsichtlich des Erklärungsinhalts.
11. Tarife, Zahlungsbedingungen
11.1 Preise
Für die Preise gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung anwendbaren Tarife. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe zusätzlich verrechnet.
11.2 Zahlungsfristen
Die Rechnungen inkl. Akontorechnungen oder Teilrechnungen sind vorbehältlich abweichender Zahlungsfristen innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zahlbar.
Für fristgerechte Bezahlung der Rechnungen wird kein Rabatt gewährt. Werden Rechnungen auf Weisung des Rechnungsadressaten auf einen Dritten ausgestellt, bleibt der Rechnungsadressat gleichwohl Solidarschuldner für die gesamten Kosten.
12. Anwendbares Recht
Im Falle fehlender Regelungen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.
Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschliesslich am Sitz der ICB.
Durchführung im Format "Onsite"
14. Ausstellungsgut
Über die Zulassung von Ausstellungsgut entscheidet alleine und abschliessend die Veranstaltungsleitung.
Nicht angemeldetes oder nicht zugelassenes Ausstellungsgut darf nicht ausgestellt werden.
Ausstellungsgut durch die Teilnehmenden hat rechtzeitig aufgestellt, zusammengeräumt und abtransportiert zu werden.
15. Austausch der Standfläche
Die zugeteilte Standfläche darf mit einem anderen Teilnehmer ohne Zustimmung der Veranstaltungsleitung nicht ausgetauscht werden.
Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, jede ihr geeignet erscheinende Massnahme für einen geordneten Ausstellungsbetrieb zu treffen.
16. Haftung, Versicherung
Die Veranstaltungsleitung haftet nicht für Verlust und/oder Beschädigung an Ständen und Ausstellungsgut.
Durchführung im Format "remote"
17. Leistungen von ICB
ICB umschreibt in den Unterlagen modulartig ihre Leistungen und bietet sie den Teilnehmern als Leistungspakete an. Für die von ICB im Einzelfall zu erbringenden Leistungen ist die Umschreibung in den Unterlagen sowie die Anmeldung des Teilnehmers massgebend.
18. Verantwortung des Teilnehmers
Der Teilnehmer hat auf eigene Kosten sicherzustellen, dass er die technischen Voraussetzungen für seine Veranstaltungs-Beteiligung erfüllt. Insbesondere hat er sicherzustellen, - sofern er einen Online Vortrag plant - dass er alle Voraussetzungen erfüllt, um seinen Vortrag im Rahmen der Webkonferenzen pünktlich und reibungsfrei zu halten.
19. Inhalte des digitalen Auftritts
Der Teilnehmer ist für die in seinem digitalen Auftritt präsentierten Inhalte verantwortlich. Diskriminierende, extremistische, rassistische oder sonst gegen die guten Sitten verstossende Handlungen und Aussagen sind unzulässig. Der Teilnehmer hat ICB schadlos zu halten im Falle einer Inanspruchnahme durch Geschädigte.
20. Aufzeichnung
ICB hat das Recht die auf der Veranstaltungsplattform anfallenden Daten aufzuzeichnen und zu speichern.
Werden Darstellungen wie Vorträge, Präsentationen u.a.m. aufgezeichnet, an welchen der
Teilnehmer oder ein von ihm bestellter Dritter das Urheberrecht besitzt, erhält ICB das nicht exklusive Recht, den aufgezeichneten Beitrag in eigenem Namen zu Werbezwecken zeitlich unlimitiert und unentgeltlich zu verwenden. Der Name des Urhebers ist bei der Verwendung des Beitrags anzugeben.
Soweit der Urheber selbst für seine Präsentation urheberrechtlich geschützte Werke verwendet, hat er sicherzustellen, dass er dazu berechtigt ist und dass er ferner die ICB ermächtigen kann, diese Werke im Rahmen der Verwendung des aufgezeichneten Beitrags ebenfalls zu verwenden.
21. Datenschutz
Erhebt der Teilnehmer Daten von Besuchern, trägt er die volle Verantwortung für die Einhaltung der massgebenden Datenschutzbestimmungen. ICB haftet in keiner Weise für Verletzungen der Bestimmungen zum Datenschutz durch die Teilnehmer, auch wenn die Daten mithilfe technischer Einrichtungen der ICB erhoben werden. Wird ICB von einem Geschädigten in Anspruch genommen, hält der Teilnehmer ICB schadlos.
Im Übrigen wird auf Ziffer 9 hiervor und die Datenschutzerklärung verwiesen, abrufbar im Internet unter www.infosec-cb.ch.
Durchführung im Format "Hybrid"
22. Massgebende Bestimmungen
Auf die Durchführung einer Veranstaltung, welche sowohl "Onsite" Elemente als auch "Digitale" Elemente aufweist, kommen die vorstehenden Bestimmungen in Abschnitt B und C sinngemäss zur Anwendung.
Formatwechsel und Verschiebung der Durchführung
23. Voraussetzungen
Eine Durchführung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 6 hiervor verschoben werden oder in einem anderen Format erfolgen.
24. Anordnung
Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist ICB berechtigt, von der Durchführung im bisher vorgesehenen Format abzusehen und die Veranstaltung nach ihrem Ermessen entweder zu verschieben, oder in einem anderen Format zu planen und durchzuführen, soweit sie nicht abgesagt wird.
ICB bemüht sich in einem solchen Fall, den Teilnehmenden adäquate Ersatzprodukte für die Durchführung zu einem anderen Zeitpunkt oder in einem alternativen Format anzubieten.
25. Rechte der Teilnehmenden
ICB präsentiert den Teilnehmenden in einem solchen Fall die Veranstaltung in ihrer neuen Form und teilt ihnen mit, welche Leistungen sie dem einzelnen Teilnehmenden gestützt auf seine Anmeldung unter den neuen Bedingungen erbringt.
Unter Vorbehalt abweichender Anordnung für die Stornierung in den Teilnahmebedingungen gilt in einem solchen Fall die Stornoregelung von Ziffer 3 (Rücktritt) hiervor.